Nach einem Urteil des Landgerichtes Kiel vom 08.10.1998, abgedruckt in WM 2000, 312, ist auch der Makler, der lediglich alsVerwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) fungiert, nicht berechtigt, von den Mietparteien für die Vermittlung der Wohnung eine Maklerprovision zu verlangen. Soweit die Mietpartei dennoch eine Provision gezahlt hat, kann diese zurückgefordert werden.
Erlanger Mieterinnen- und Mieterverein
Erlanger Mieterinnen- und Mieterverein e.V.
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(für Bestandsmitglieder ab 01.01.2019)
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- Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung
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Einmalige Aufnahmegebühr von 20,00 €
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