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Nach einem Urteil des AG Köln vom 11.01.2001, abgedruckt in WM 2001, Seite 266f zählt das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung grundsätzlich zum zulässigen Mietgebrauch. Der Mieter darf daher grundsätzlich in seiner Wohnung eine eigene Waschmaschine aufstellen und betreiben. Der Vermieter kann dem nicht mit der Begründung widersprechen, dass der Mieter keinen Versicherungsschutz für die Waschmaschine abgeschlossen hat.