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Die Antworten der CSU

Schaffung von zusätzlichem Wohnraum:

1.1. Ist dieser notwendig und wenn ja, wo kann dieser geschaffen werden?

Die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum ist notwendig und soll sowohl im Zuge der Innenentwicklung (Stadt) wie auch im Zuge der Außenentwicklung (Stadtteile) geschaffen werden. Wichtig hierbei ist, dass es im verträglichen Maß und nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg geschieht.

1.2. In welchem Verhältnis sollten dabei Geschosswohnung und Eigenheime stehen?

Ich denke wir brauchen beides. Alles, dort wo es sich verträgt. Die Grundzüge der Planung sind ja schon vorgegeben. Es wäre falsch, mitten in der Innenstadt eine Einzelhausbebauung voranzutreiben. Ebenso falsch wäre es in den Ortsteilen überdimensionierte Geschosswohnungsbauten zu errichten.

1.3. In welchem Verhältnis sollten Wohneigentum und Mietwohnungen geschaffen werden?

Um günstigen Wohnraum zu schaffen, müssen wir wieder mehr Mietwohnungen durch die Städtische Gewobau errichten lassen. Erlangen ist aber auch eine Stadt in der Wohneigentum stark nachgefragt wird. Deshalb brauchen wir beides.

1.4. In welchem Verhältnis sollten öffentlich geförderte Mietwohnungen und frei finanzierte Mietwohnungen geschaffen werden?

Die Stadt Erlangen hat die Regelung, dass bei einem Bauvorhaben mit mehr als 24 Wohneinheiten, der Bauträger 30 % EOF geförderten Wohnraum schaffen muss. Diese Regelung halte ich für derzeit richtig, aber auch ausreichend.

1.5. Welche Maßnahmen halten Sie für geeignet, um die Wohnungsnot bei Studierenden, Auszubildenden und jungen Erwachsenen zu bekämpfen?

Ich halt den Begriff Wohnungsnot für nicht zutreffend. Wir haben in Erlangen keine Wohnungsnot, sondern der Wohnungsmarkt kann die Nachfrage nach entsprechend Wohnungen nicht bedienen. Die angesprochene Zielgruppe hat in der Regel eine Wohnung, möchte diese aus freiwilligen, finanziellen und aus sicherlich nachvollziehbaren Gründen verlassen. Die Stadt Erlangen hat bei 114.000 Einwohner einen Wohnungsbestand von 64000 Wohnungen. Hier kann man sicher nicht von einer Wohnungsnot sprechen Verschärft wird die Situation durch die vielen Single-Haushalte. Günstigen Wohnraum kann ich nur schaffen, indem ich Förderprogramme auflege und gemeinnützigen Bauträgern wie z.B. der Gewobau oder dem Studentenwerk, Grundstücke zur Bebauung zur Verfügung stelle.

1.6. Welche Rolle soll die GeWoBau GmbH spielen?

Wie bereits oben erwähnt, eine wichtige und möglichst starke.

1.7. Welche besonderen Anforderungen an Wohnraum sollten berücksichtigt werden (z.B. barrie- refreie/seniorengerechte Wohnungen, flexible Grundrisse)?

Aus meinen Gesprächen, weiß ich, dass wir noch viel mehr barrierefreie und seniorengerechte Wohnungen brauchen. Des Weiteren gibt es eine große Nachfrage nach größeren Wohnungen.

1.8. Wie ist Ihre Haltung zu sog. alternativen Bauherrenmodellen?

Alternative Bauherrenmodelle sind vom Grundsatz her vorstellbar, in der Umsetzung bestimmt nicht einfach, im Ergebnis kann ich es noch nicht beurteilen. Es fehlen derzeit die Erfahrungswerte.

1.9. Welche Anforderungen muss das Wohnumfeld erfüllen?

Ein gutes Wohnumfeld muss gesunde Wohnverhältnisse vorweisen, z.B. genügend Belichtung und ausreichend Freiräume mit viel Grün und guten Aufenthaltsmöglichkeiten. Die Erreichbarkeit von Einrichtungen des täglichen Lebens muss gewährleistet und annehmbar sein. Ein besonders wichtiges Thema ist der Lärmschutz.

2. Sicherung bezahlbaren Wohnraums

2.1. Sprechen Sie sich für den Einsatz von Erhaltungssatzungen und dem Erhalt der Zweckentfremdungsverordnung aus?

Eine Erhaltungssatzung braucht einen konkreten Umgriff und eine konkrete Zielsetzung. Wir haben auch in Erlangen solche Erhaltungssatzungen, wie z. B. in der Jaminstraße. Hier hat die CSU auch zugestimmt. Auch Zweckentfremdungsverordnungen haben ihre Berechtigung. Allerdings nicht in Erlangen. In Erlangen stehen diesbezüglich ca.150 Wohnungen im Verdacht, Zweckentfremdet zu sein. Viele von diesen Wohnungen sind aber gar nicht Zweckentfremdet im eigentlichen Sinn, sondern werden von ihrem Besitzer kurzfristig zur Verfügung gestellt, weil sich dieser, z.B. für seine Firma, eine Zeitlang, im Ausland aufhält. Der Wohnungsbestand insgesamt beträgt aber 64000 Wohnung. Deswegen eine Satzung zu erlassen, deren Inhalt dann ja auch überwacht werden muss, halte ich für übertrieben und bürokratisch ausufernd.

2.2. Halten Sie den weiteren Ankauf von Belegungsrechten durch die Stadt für sinnvoll und wenn ja, in welchem Umfang?

Die Stadt Erlangen belegt oder bindet derzeit fast 50% aller Gewobau Wohnungen. Das halte ich für ausreichend. Eine Änderung der Wohnungsvergabe hielte ich für problematisch, da sonst der Mix aus frei vermietbaren Wohnraum und gebunden Wohnraum aus den Fugen gerät.

2.3. Wie stehen Sie zur Umzugsverpflichtung von Alg II EmpfängerInnen bei zu hoher Miete?

Sicher ist es nicht leicht, sein gewohntes Wohnumfeld verlassen zu müssen, schon gar nicht wenn man das letztendlich nicht freiwillig macht und sich auch noch mit den Sorgen der Arbeitslosigkeit auseinandersetzen muss. Auf der anderen Seite ist der Staat natürlich auch verpflichtet die Kosten der Unterkunft, gering zu halten. Unser Ansatz muss es sein die Umziehenden möglichst gut zu unterstützen und zumindest von der technischen Ausstattung ein ähnliches Niveau zu ermöglichen.

2.4. Wie können Investitionen in Energiesparen und Lärmschutz gefördert werden?

Durch die entsprechenden Förderprogramme und durch Aufklärungsprogramme und Aufklärungsmaßnahmen.

2.5. Welche Kontrollen bzw. Sanktionsmaßnahmen könnten Ihrer Meinung nach von städtischer Seite gegen Missbräuche auf dem Wohnungsmarkt (z.B. überhöhte Mieten, Luxussanierungen) erfolgen?

Wann eine Luxussanierung vorliegt oder ob eine Miete überhöht ist, ist in den dementsprechenden Gesetzte und Verordnungen geregelt. Sollte es dies bezgl. zu Verstößen kommen, greift natürlich der Rechtsschutz. Eine Kommune kann im Bereich der Baurechtsänderung natürlich darauf Einfluss nehmen, was im Geltungsbereich zukünftig entstehen soll und in diesem Zusammenhang, quasi schon im Vorfeld, regulierend tätig sein.

2.6. Wie wollen Sie der Diskriminierung von MigrantInnen und sozial schwachen Personen auf dem Wohnungsmarkt entgegen wirken?

Hier ist es notwendig genügend günstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen und die soziale Durchmischung zu gewährleisten, da sonst Ghettos entstehen. Wenn nicht genügend günstiger Wohnraum zur Verfügung steht, ist es natürlich kontraproduktiv auch noch aktiv Migranten oder sozial schwache Personen anzuwerben, weil dies dann erst recht zu Diskriminierung führt.

2.7. Über welche wesentlichen Änderungen im Bereich der Wohnungspolitik und der Mietrechte setzen Sie sich auf Bundes- und Landesebene ein?

2.8. Wie stehen Sie zu dem angestrebten Volksbegehren 6 Jahre Mietstopp in Bayern?

Dieses Volksbegehren werde ich nicht unterstützen, weil es zunächst keine einzige neue Wohnung schafft. Außerdem sendet es die falschen Signale in die Wohnungswirtschaft und ist am Ende des Tages kontraproduktiv, weil letztendlich dadurch weniger Wohnungen gebaut werden. Und wir brauchen mehr Wohnungen, nicht weniger. 2. Andere Anmerkungen und Forderungen Ihrerseits zur Wohnungspolitik auf kommunaler Ebene. Erlangen braucht einen Masterplan, der aufzeigt, wo in den nächsten Jahren noch eine Entwicklung von Wohnraum möglich ist. Wir müssen uns heute darüber Gedanken machen wie sich die Stadt in den nächsten Jahrzehnten entwickeln kann und soll. Dazu müssen wir die ganze Stadt im Blick haben und nicht immer isoliert einzelne Stadtteile.

 

Antworten der SPD

 

1. Schaffung von zusätzlichem Wohnraum:

 Ist dieser notwendig und wenn ja, wo kann dieser geschaffen werden?

 

Auch wenn es seit 2014 gelungen ist, dass nicht nur die Zahl der Wohnungen insgesamt gestiegen ist – um über 3.000 –, sondern dass es auch eine Trendwende bei der Entwicklung der geförderten Wohnungen gegeben hat: Es fehlen immer noch in großer Zahl Wohnungen, insbesondere in den niedrigeren Preisregionen.

 

Deshalb muss es weiteren Neubau von Wohnungen geben. Da sich die Mehrheit der Erlanger*innen gegen die Ausweisung weiterer größerer Siedlungsflächen ausgesprochen hat, wird es dabei kaum noch Neubauflächen geben; diese müssen entsprechend flächensparend weit überwiegend mit Geschosswohnungsbau bebaut werden. Daneben muss der Schwerpunkt städtischer Aktivität auf der Mobilisierung von Brachflächen (Baulücken, untergenutzte Flächen wie z.B. ebenerdige Parkplätze oder einstöckige Supermärkte) liegen; die Potentiale sind auf Antrag der SPD bereits erhoben worden. Weil die meisten Flächen in Privatbesitz sind, gestaltet sich die Mobilisierung jedoch bisher schwierig. In jedem Fall ist die Quote für geförderten Wohnungsbau durchzusetzen und zu prüfen, ob diese noch erhöht werden kann.

 

 1.2. In welchem Verhältnis sollten dabei Geschosswohnung und Eigenheime stehen?

 

 Weit überwiegend sollen Geschosswohnungen entstehen, um die noch verfügbaren Flächen möglichst effizient zu nutzen. Ein festes Verhältnis sollte allerdings nicht festgelegt werden, das hängt von der jeweiligen Situation ab: In den dörflicher geprägten Außenstadtteilen ist z.B. ein höherer Anteil an Eigenheimen denkbar als in den zentraleren Gebieten.

 

 1.3. In welchem Verhältnis sollten Wohneigentum und Mietwohnungen geschaffen werden?

 

Notwendig ist ein hoher Anteil von Mietwohnungen. Auch hier gilt aber, dass ein festes Verhältnis vorzugeben nicht sinnvoll ist. Es gibt Stadtteile mit eher angespannter sozialer Lage, wo es sinnvoll sein kann, auch durch Eigentumsprojekte die soziale Durchmischung zu erhöhen, während es andererseits auch Stadtteile gibt, in denen mit der gleichen Begründung ein hoher Anteil an Mietwohnungen und auch an geförderten Wohnungen für Durchmischung sorgt. Hinzu kommt, dass bei der Entwicklung von privaten Flächen – und das wird, siehe oben, zunehmen – die Stadt nur eingeschränkte Möglichkeiten hat, das Verhältnis Eigentumswohnungen/Mietwohnungen vorzugeben.

 

 1.4. In welchem Verhältnis sollten öffentlich geförderte Mietwohnungen und frei finanzierte Mietwohnungen geschaffen werden?

 

 Grundsätzlich hat sich die Quote für geförderten Wohnungsbau bewährt, eine weitere Erhöhung soll geprüft werden. Bewährt hat sich aber auch, bei Wohnbauflächen, die aus städtischen Eigentum entwickelt werden, abhängig von der sozialen Situation des Umfelds auch höhere Quoten vorzugeben (z.B. 80 Prozent am Rudeltplatz, wo im näheren Umfeld bisher gar keine geförderten Wohnungen bestanden). Zusätzliche Überlegungen sind notwendig, wie bei privaten Bauvorhaben dafür gesorgt werden kann, dass die geschaffenen geförderten Wohnungen auch langfristig als solche erhalten bleiben und nicht abgelöst werden.

 

 1.5. Welche Maßnahmen halten Sie für geeignet, um die Wohnungsnot bei Studierenden, Auszubildenden und jungen Erwachsenen zu bekämpfen?

 

Bei Studierenden ist weiterhin vor allem der Freistaat in der Pflicht, der das Studierendenwerk mit den notwendigen Mitteln für den Bau von weiteren Studierendenwohnheimen ausstatten muss; wir begrüßen, dass es seit wenigen Jahren wieder Neubauaktivitäten dort gibt. Für Auszubildende und junge Erwachsene muss es angepasste Wohnprojekte geben. Ein Ort dafür könnte der „Campus berufliche Bildung“ sein, wo im Zuge der Umgestaltung Flächen für Wohnungsbau frei werden.

 

 1.6. Welche Rolle soll die GeWoBau GmbH spielen?

 

Die Gewobau ist zentrale Akteurin, um die städtischen Ziele beim Wohnungsbau umzusetzen. Weiterhin sollte möglichst viel Neubau über die Gewobau abgewickelt werden, weil so die Wohnungen langfristig als bezahlbare Mietwohnungen bzw. auch als geförderte Wohnungen gesichert werden können. Eine (Teil-)Privatisierung der Gewobau kommt für uns daher nicht in Frage, genauso wenig ein Verkauf von Wohnungen außerhalb von speziell beschlossenen Eigentumsmaßnahmen. Durch die auch von der SPD durchgesetzte Einlage der Erbbaugrundstücke verfügt die Gewobau über ausreichend Eigenkapital, um ihre Neubauoffensive auch in den nächsten Jahren unverändert zügig fortsetzen zu können.

 Die Beteiligung der Mieter*innen der Gewobau an Entscheidungsprozessen der Gewobau (insbesondere bei Sanierungs- und Verdichtungsmaßnahmen) soll fortgeführt und wo notwendig noch ausgebaut werden.

 

 1.7. Welche besonderen Anforderungen an Wohnraum sollten berücksichtigt werden (z.B. barrie- refreie/seniorengerechte Wohnungen, flexible Grundrisse)?

 

 Wohnungen sollten immer barrierefrei ausgeführt werden, möglichst viele auch rollstuhlgerecht. Mit Blick auf den demographischen Wandel sollten in allen Stadtteilen seniorengerechte Wohnungen entstehen. Dies leistet auch einen Beitrag zur Wohnraumversorgung insgesamt, weil altersgerechte Wohnungen nahe am bisherigen Wohnort die Bereitschaft von Senior*innen erhöhen, aus größeren, ursprünglich mit der Familie bezogenen Wohnungen umzuziehen und diese Wohnungen dann wieder für Familien zur Verfügung stehen. Einen ähnlichen Beitrag können auch flexible Grundrisse leisten, allerdings gibt es dafür auf dem Erlanger Wohnungsmarkt bisher nur geringe Bereitschaft.

 

 1.8. Wie ist Ihre Haltung zu sog. alternativen Bauherrenmodellen?

 

 Die SPD hat wesentlich mit angestoßen, dass in den neuesten Büchenbacher Baugebieten auch Flächen an Baugruppen vergeben werden. Nach einigen Anlaufproblemen läuft dies nun hervorragend und sollte daher fortgesetzt werden. Allerdings gibt es kaum noch Flächen, auf denen die Stadt dies anbieten kann, und bei den knappen Flächen stehen Angebote für alternative Baumodelle in Konkurrenz zur Schaffung von (geförderten) Mietwohnungen durch die Gewobau. Gleiches gilt für Sanierungsmodelle bei städtischen Immobilien. Wenn hier eine Sanierung durch die Gewobau nicht möglich ist, soll aber die Abgabe an alternative Baumodelle oder Sanierung durch die bisherigen Mieter*innen bevorzugt werden.

 

 1.9. Welche Anforderungen muss das Wohnumfeld erfüllen?

 

 Gerade weil die Bebauung dichter wird, muss das Wohnumfeld verbessert werden: Hochwertige Grüngestaltung mit Aufenthaltsqualität, ausreichend Treffpunkte im öffentlichen Raum einschließlich Kunst und Kultur, Freizeit- und Sporteinrichtungen, KiTas, Schulen etc. Diese Infrastruktur muss gleichzeitig mit der Neubebauung geschaffen werden und nicht erst nachlaufend.

 

 2. Sicherung bezahlbaren Wohnraums

 

 2.1. Sprechen Sie sich für den Einsatz von Erhaltungssatzungen und dem Erhalt der Zweckentfremdungsverordnung aus?

 

 Die SPD hat die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung selbst beantragt und plädiert deshalb selbstverständlich dafür, diese nun auch einzusetzen und beizubehalten. Auch Erhaltungssatzungen sind ein sinnvolles Instrument, um Wohnungsbestand zu sichern. Allerdings hat sich bei den in Erlangen bisher erlassenen Erhaltungssatzungen gezeigt, dass in der Erlanger Situation mit relativ kleinteiligen und relativ stark sozial durchmischten Wohnquartieren Erhaltungssatzungen verhältnismäßig schwierig aufzustellen und durchzusetzen sind, weil das zu erhaltende Milieu bzw. die zu erhaltende bauliche Struktur nur schwer abzugrenzen ist. Wo immer dies möglich ist, sollen aber Erhaltungssatzungen zum Einsatz kommen.

 

 2.2. Halten Sie den weiteren Ankauf von Belegungsrechten durch die Stadt für sinnvoll und wenn ja, in welchem Umfang?

 

In der laufenden Amtszeit hat sich der Stadtrat mit den Stimmen der SPD gegen den Ankauf von Belegungsrechten entschieden. Solange wie bei dieser Entscheidung für einen Ankauf nur die städtische Gewobau zur Verfügung steht, ist es effizienter, über die Wohnungsvergabegrundsätze und die Mietpolitik der Gewobau den Zugang für Menschen mit Anspruch auf eine geförderte Wohnung auch zu den nicht geförderten Wohnungen der Gewobau zu ermöglichen und dafür keine städtischen Mittel aufzuwenden. Dies umso mehr, als es bei der Gewobau angesichts des niedrigen Wechsel unter den Mieter*innen schwierig ist, die bereits angekauften Belegungsrechte auch tatsächlich einzuräumen. Sollten andere Wohnungsbauunternehmen bereit sein, der Stadt Belegungsrechte einzuräumen, sollte die Stadt auf diese Angebote aber eingehen.

 

 2.3. Wie stehen Sie zur Umzugsverpflichtung von Alg II EmpfängerInnen bei zu hoher Miete?

 

 Die SPD setzt sich seit langem dafür ein, die Mietobergrenzen möglichst großzügig festzusetzen und im Interesse der ALG-II-Empfänger*innen flexibel zu handhaben (daneben tritt die Erlanger SPD auch gegenüber der Bundesebene dafür ein, die Restriktionen der Hartz-Gesetze zu beseitigen). Die in Erlangen getroffene Regelung, dass grundsätzlich die Anmeldung für die Warteliste auf eine geförderte Wohnung ausreichend ist, um die Bemühungen um eine Senkung der Miete nachzuweisen – und damit, um durch das Jobcenter die aktuell höhere Miete zu übernehmen – halten wir für eine gute Lösung, um im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Zwangsumzüge bzw. die Belastung von ALG-II-Empfänger*innen mit zusätzlichen Mietkosten zu vermeiden.

 

 2.4. Wie können Investitionen in Energiesparen und Lärmschutz gefördert werden?

 

Die Stadt hat auch auf Antrag der SPD ein Förderprogramm für Energiesparmaßnahmen aufgelegt und dies fortlaufend ausgeweitet, allerdings nur für kleinere Wohngebäude. Daneben ist die Aufgabe der Stadt vor allem, mit entsprechenden Informationskampagnen auf die bestehenden Förderprogramme und die Rentabilität von Energiesparmaßnahmen hinzuweisen: Die meisten Energiesparmaßnahmen scheitern nicht an der Finanzierung, sondern (vor allem bei Eigentumsgemeinschaften) an der Uneinigkeit der Eigentümer*innen oder an deren fehlendem Willen. Hier kann die Stadt nur motivierend und moderierend helfen.

Beim Lärmschutz sollte, wenn immer möglich, die Beseitigung der Lärmquelle Vorrang vor Lärmschutzmaßnahmen haben (insbesondere Verkehrsberuhigung und -lenkung). Nur wenn dies nicht möglich ist, kommen Lärmschutzmaßnahmen in Betracht. Bei den Hauptquellen, die nicht zu beseitigen sind, den Autobahnen, sind allerdings vor allem Bund und Land in der Pflicht, für den Lärmschutz zu sorgen. Die Stadt muss dafür nachdrücklich eintreten.

 

2.5. Welche Kontrollen bzw. Sanktionsmaßnahmen könnten Ihrer Meinung nach von städtischer Seite gegen Missbräuche auf dem Wohnungsmarkt (z.B. überhöhte Mieten, Luxussanierungen) erfolgen?

 

Die Stadt hat hier aufgrund des engen rechtlichen Rahmens kaum Handlungsmöglichkeiten. Lediglich bei Baurechtschaffung bzw. -änderung bestehen Möglichkeiten, auf die Gestaltung von Sanierungen und in geringem Umfang auch auf die Mieten Einfluss zu nehmen. Daneben gibt es fast nur das Instrument der Erhaltungssatzungen mit den oben bereits ausgeführten Problemen. Daneben muss sich die Stadt natürlich dafür einsetzen, die Möglichkeiten der Kommunen gegen Missbräuche auf dem Wohnungsmarkt zu erweitern.

 

2.6. Wie wollen Sie der Diskriminierung von MigrantInnen und sozial schwachen Personen auf dem Wohnungsmarkt entgegen wirken?

 

Auch hier hat die Stadt wenig rechtliche Handhabe; im Wesentlichen kann sie nur beratend auf Betroffene einwirken, ihre Möglichkeiten z.B. nach dem AGG wahrzunehmen. Und selbstverständlich muss die Stadt dafür sorgen, dass in ihrem Bereich, also insbesondere bei der Gewobau, keine Diskriminierung erfolgt.

 

2.7. Über welche wesentlichen Änderungen im Bereich der Wohnungspolitik und der Mietrechte setzen Sie sich auf Bundes- und Landesebene ein?

 

Notwendig ist ein soziales Bodenrecht: Die Kommunen brauchen Möglichkeiten, auch für Grund im Privatbesitz und mit bestehendem Baurecht Vorgaben über die Ausgestaltung der Bebauung (Miete oder Eigentum, Miethöhen, geförderten Wohnungsbau etc.) machen zu können und deren Umsetzung gerade bei Brachen und massiv untergenutzten Flächen auch erzwingen zu können – und dies auf Dauer und nicht nur für zeitlich beschränkte Bindungswirkungen. Auch müssen die Vorkaufsrechte massiv ausgeweitet werden; ideal wäre, dass die Kommunen grundsätzlich ein Vorkaufsrecht für Wohngebäude und Wohnbauflächen haben. Die Möglichkeiten für Erhaltungssatzungen müssen massiv ausgeweitet werden.

 

Im Bereich des Mietrechtes muss der Mietspiegel ausgeweitet werden, idealerweise auf alle Bestandsmieten, um die hohen Sprünge durch Neuvermietungen zu vermeiden. Eine weitere Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen und der Umlage von Modernisierungskosten muss zumindest geprüft werden. Die Mietpreisbremse muss deutlich nachgeschärft werden, insbesondere auch durch Nachweispflichten der Vermieter*innen. Zu überlegen ist auch, ob zu bisher rein zivilrechtlichen Ansprüchen von Mieter*innen gegenüber Vermieter*innen auch kommunale bzw. staatliche Aufsichtsrechte treten sollten (z.B. das Recht, Mieterhöhungen und Neumieten zu überprüfen und bei Nichteinhaltung der entsprechenden Gesetze Bußgelder zu erhöhen).

 

2.8. Wie stehen Sie zu dem angestrebten Volksbegehren 6 Jahre Mietstopp in Bayern?

 

Die SPD unterstützt das Volksbegehren uneingeschränkt.

 

3. Andere Anmerkungen und Forderungen Ihrerseits zur Wohnungspolitik auf kommunaler Ebene

 

Die Stadt muss das Thema Obdachlosigkeit wieder intensiver in den Blick nehmen, weil sich dort die Lage nach jahrelanger Entspannung wieder zuspitzt. Nötig ist ein Ausbau der Präventionsarbeit, die Schaffung zusätzlicher Verfügungswohnungen im gesamten Stadtgebiet verteilt – keine Ballung wie in der Vergangenheit – und die intensive Betreuung obdachloser Menschen durch die Stadt und durch andere Organisationen, die die Stadt ausreichend unterstützen muss.

 

Konflikten gerade in verdichteten Quartieren muss durch soziales Quartiersmanagement begegnet werden; hier soll neben der Stadt auch die Gewobau einen Beitrag für ihre Quartiere leisten.

 

Die Stadt muss bei Neubauprojekten (privat wie städtisch) möglichst anspruchsvolle Energiekonzepte vorgeben, um Klimaschutz von Anfang an zu gewährleisten. Auch die Baumaterialien müssen so nachhaltig wie möglich sein.

 

 

 

Die Antworten der Grünen

 

1. Schaffung von zusätzlichem Wohnraum:

1.1. Ist dieser notwendig und wenn ja, wo kann dieser geschaffen werden?

In Erlangen fehlen nach wie vor Wohnungen, und zwar besonders preiswerte und bezahlbare. Zur Vermeidung von Flächenversiegelungen müssen diese vor allem durch Nachverdichtung und Schließung von Baulücken wie z.B. dem Großparkplatz geschaffen werden. Die Nachverdichtung sollte in erster Linie durch auf Aufstockung vorhandener Gebäude und Überbauung von Parkplätzen und einstöckige Läden u.ä. erfolgen.

1.2. In welchem Verhältnis sollten dabei Geschosswohnungen und Eigenheime stehen?

Da die verfügbaren Flächen in Erlangen gering sind, müssen vor allem Geschosswohnungen gebaut werden. Dies führt zu einem geringeren Flächenverbrauch, was angesichts der Klimakrise notwendig ist.

1.3. In welchem Verhältnis sollte Wohneigentum und Mietwohnungen geschaffen werden?

Notwendig ist ein hoher Anteil an Mietwohnungen, da nach wie vor die meisten Personen zur Miete wohnen. Allerdings ist wichtig, dass in den Stadtteilen auf eine gute Durchmischung geachtet wird, so das gesamte Spektrum der Bevölkerung in jedem Stadtteil abgebildet wird.

1.4.In welchem Verhältnis sollen öffentlich geförderte Mietwohnungen und frei finanzierte Mietwohnungen geschaffen werden?

Derzeit müssen in Erlangen bei neuen Baugebieten mindestens 30 % öffentlich geförderte Wohnungen geschaffen werden. Aus unserer Sicht müsste diese Quote erhöht werden. Aber auch hier ist eine gute Durchmischung der Bevölkerung notwendig.

1.5. Welche Maßnahmen halten sie für geeignet, um die Wohnungsnot bei Studierenden, Auszubildenden und jungen Erwachsenen zu bekämpfen?

Bei Studierenden muss mit dem Studentenwerk gesprochen werden, damit diese die Anzahl der Studierendenwohnungen deutlich erhöht und an die gestiegene Anzahl der Studierenden in Erlangen anpasst. Für Auszubildende und junge Erwachsene muss es angepasste Wohnprojekte geben. Hierzu gehören auch Wohnungen, die an Wohngemeinschaften vermietet werden. Auch alternative Wohnformen sind zu fördern und umzusetzen.

1.6. Welche Rolle soll die GeWoBau GmbH spielen?

Die GeWoBau GmbH muss eine zentrale Rolle spielen, da deren Wohnungen dauerhaft bezahlbar sind. Die Stadt muss daher der GeWoBau GmbH verstärkt Grundstücke für den Neubau zur Verfügung stellen. Eine (Teil-)Privatisierung der GeWoBau GmbH kommt für uns nicht infrage, genau so wenig wie ein Verkauf von Wohnungen der GeWoBau GmbH.

1.7. Welche besonderen Anforderungen an Wohnraum soll berücksichtigt werden (z.B. barrierefreie/seniorengerechte Wohnungen, flexible Grundrisse)?

Wohnungen müssen künftig immer barrierefrei ausgeführt werden. Möglichst viele Wohnungen sind rollstuhlgerecht auszuführen. In allen Stadtteilen sind seniorengerechte Wohnungen zu schaffen. Flexible Grundrisse schaffen die Möglichkeit einer Wohnungsverkleinerung oder -vergrößerung bei Bedarf.

1.8. Wie ist ihre Haltung zu sog. alternativen Bauherrenmodelle?

Alternative Bauherrenmodelle sind für Teile der Bevölkerung eine gute Möglichkeit. Hier sollte vor allem bei den noch vorhandenen Neubaugebieten in Büchenbach West verstärkt ein Grundstücksverkauf an alternative Bauherrenmodelle erfolgen.

1.9. Welche Anforderungen muss das Wohnumfeld erfüllen?

Für eine gute Aufenthaltsqualität und ein sozial verträgliches Wohnen sind ausreichende Treffpunkte im öffentlichen Raum, Freizeit- und Sporteinrichtungen, Kitas und Schulen sowie Einkaufsmöglichkeiten erforderlich. Diese müssen erhalten bzw. soweit nicht mehr vorhandenen in jedem Wohngebiet neu geschaffen werden.

2. Sicherung bezahlbaren Wohnraumes

2.1. Sprechen sie sich für den Einsatz von Erhaltungssatzungen und dem Erhalt der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung aus?

Wir haben die Einführung der Zweckentfremdungssatzung selber beantragt und für diese gestimmt. Selbstverständlich werden wir uns für deren Erhalt einsetzen. Sie ist ein Mittel, um Wohnraumvernichtung zu verhindern. Auch Erhaltungssatzungen sind sinnvoll, da diese derzeit die einzige Möglichkeit sind, umfassende Modernisierungsmaßnahmen und damit verbunden drastische Mietsteigerungen zu verhindern. Allerdings ist es notwendig, dass zu deren Durchsetzung und Kontrolle bei der Stadt auch das notwendige Personal eingestellt wird.

2.2. Halten sie den weiteren Ankauf von Belegungsrechten durch die Stadt für sinnvoll und wenn ja, in welchem Umfang?

Die Stadt hat bisher von der GeWoBau GmbH für 600 Wohnungen Belegsrechte angekauft. Wegen des geringen MieterInnenwechsels ist es bisher noch nicht gelungen, alle Belegungsrechte umzusetzen. Aus diesem Grund setzen wir unseren Schwerpunkt auf den Neubau von öffentlich geförderte Wohnungen durch die GeWoBau GmbH.

2.3. Wie stehen sie zur Umzugsverpflichtung von Alg II EmpfängerInnen bei zu hohen Mieten?

Die derzeitigen Mietobergrenzen sind für das hohe Mietniveau für Erlangen zu gering. Diese müssen deutlich erhöht werden. Eine Umzugsverpflichtung darf nur in Ausnahmefällen erfolgen, da die Betroffenen nicht aus ihrem gewohnten Wohnumfeld herausgerissen werden sollten.

2.4. Wie können Investitionen in Energiesparen und Lärmschutz gefördert werden?

Hier sind zusätzliche Förderprogramme von der Stadt aufzustellen. Über die finanziellen Mittel verfügt die Stadt derzeit.

2.5. Welche Kontrollen bzw. Sanktionen können ihrer Meinung nach von städtischer Seite gegen Missbrauch auf dem Wohnungsmarkt (z.B. überhöhte Mieten, Luxussanierungen) erfolgen?

Die Sanktionsmöglichkeiten der Stadt sind relativ gering. Allerdings könnte die Stadt MieterInnen besser über ihre Rechte bei überhöhten Mieten und Luxussanierungen aufklären und diese unterstützen.

2.6. Wie wollen sie der Diskriminierung von Migranten und sozial schwachen Personen auf dem Wohnungsmarkt entgegen wirken?

Bei der Stadt sollte eine Stelle eingerichtet werden, bei denen sich Betroffene melden und ihr Anliegen vorbringen können. Die Stadt müsste dann prüfen, ob hier gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen die VermieterInnen aufgrund des Antidiskriminierungsgesetzes möglich und zulässig sind.

2.7. Über welche wesentlichen Änderungen im Bereich der Wohnungspolitik und der Mietrechtsgesetze auf Bundes- und Landesebene treten sie ein?

Wir unterstützen das Volksbegehren des DMB Bayern für einen sechsjährigen Mietenstopp. Die sogenannte Mietpreisbremse muss umgestaltet werden, damit sie tatsächlich greift. Insbesondere ist es erforderlich, dass die Mietreduzierung auch rückwirkend geltend gemacht werden kann. Daneben müssten die Möglichkeiten der Mieterhöhung bei Modernisierungsmaßnahmen erheblich eingeschränkt werden. Bei Bauzinsen von maximal 1 % ist eine Mieterhöhung um 8 % der Modernisierungskosten viel zu hoch. Außerdem müsste den Kommunen bei allen Grundstücksverkäufen ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden. Daneben müsste die Möglichkeit der Eigenbedarfskündigung eingeschränkt werden, da diese häufig eingesetzt wird, um "unliebsame" MieterInnen aus der Wohnung zu bekommen.

2.8. Wie stehen sie zu dem Volksbegehren 6 Jahre Mietenstopp in Bayern?

Wir unterstützen das Volksbegehren uneingeschränkt.

3. Andere Anmerkungen und Forderungen ihrerseits zur Wohnungspolitik auf kommunaler Ebene:

Die BürgerInnen-Beteiligung bei Nachverdichtungen muss deutlich verbessert werden mit dem Ziel, den notwendigen Wohnungsneubau zügiger umsetzen zu können, ohne die BürgerInnenbeteiligung zu vernachlässigen. Eine größere Rolle wird künftig auch die menschenwürdige Unterbringung von Obdachlosen spielen. Hier muss von der Stadt mehr gemacht werden. Wegen des Klimawandels muss bei allen künftigen Neubauten und auch bei Bestandsbauten verstärkt über Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur CO²-Reduzierung nachgedacht und diese auch umgesetzt werden. Hierfür bedarf es auch einer entsprechenden Förderung durch die Stadt.

 

Die Antworten der FDP

1. Schaffung von zusätzlichem Wohnraum:

1.1. Ist dieser notwendig und wenn ja, wo kann dieser geschaffen werden?

Ja, die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum ist notwendig; gleichwohl ist dieser Prozess mit Augenmaß und Ausgleich herbeizuführen. Wohnraum kann grundsätzlich überall in der Stadt geschaffen werden, beispielsweise durch Nachverdichtung oder Lückenschlüsse. Im größeren Stil wird Wohnraum sicherlich primär im Stadtwesten zu schaffen sein, wobei hier eine deutlich maßvollere Entwicklung und zeitlich sukzessive (beispielsweise erst innerhalb des Adenauer-Rings) und im Einvernehmen mit den dortigen Landwirten herbeigeführt werden sollte. Insgesamt sollte bei all diesen Maßnahmen darauf geachtet werden, den Charakter und die hohe Lebensqualität der Stadt Erlangen beizubehalten.

1.2. In welchem Verhältnis sollten dabei Geschosswohnung und Eigenheime stehen?

Natürlich ist primär Geschosswohnungsraum zu schaffen, wobei wir es schon für schwierig erachten, wenn man Geschosswohnungsbau und Eigenheime (auch Reihen- und Doppelhäuser) gegeneinander ausspielen würde. Es sollte immer ein guter Mix zwischen den verschiedenen Wohnformen gefunden werden.

1.3. In welchem Verhältnis sollten Wohneigentum und Mietwohnungen geschaffen werden? Ein vorgegebenes Verhältnis zwischen Wohneigentum und Mietwohnungen halten wir für nicht zielführend, zumal es ja auch gefördertes Wohneigentum gibt. Außerdem wird jede Eigentumswohnung irgendwann auch vermietet und oft werden auch Mietwohnungen irgendwann als Eigentumswohnungen verkauft.

1.4. In welchem Verhältnis sollten öffentlich geförderte Mietwohnungen und frei finanzierte Mietwohnungen geschaffen werden?

Das vom Stadtrat dieses Jahr geschaffene Verhältnis von öffentlich geförderten Wohnungen (30 %) zu frei finanzierten Wohnungen halten wir gerade noch für vertretbar; eine Ausweitung dieses Verhältnisses sehen wir kritisch.

1.5. Welche Maßnahmen halten Sie für geeignet, um die Wohnungsnot bei Studierenden, Auszubildenden und jungen Erwachsenen zu bekämpfen?

Weiterer Neubau von Wohnungen und Studentenwohnheimen.

1.6. Welche Rolle soll die GeWoBau GmbH spielen?

Die GeWoBau hat bereits heute die Aufgabe, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten. Sie spielt daher eine absolut wichtige und unverzichtbare Rolle.

1.7. Welche besonderen Anforderungen an Wohnraum sollten berücksichtigt werden (z.B. barrierefreie/seniorengerechte Wohnungen, flexible Grundrisse)?

Es gibt ganz viele tolle Ideen, wie man Wohnraum günstiger oder nachhaltiger gestalten kann. Die eierlegende Wollmilchsau gibt es jedoch im wahren Leben nicht. Hohe Anforderungen, egal in welchem Bereich, führen fast immer zu höheren Baukosten und damit zu höheren Mieten! Wir warnen hier vor Überregulierung.

1.8. Wie ist Ihre Haltung zu sog. alternativen Bauherrenmodellen?

Alternative Bauherrenmodelle sind im Einzelfall absolut begrüßenswert, lösen aber die großen Herausforderungen nicht.

1.9. Welche Anforderungen muss das Wohnumfeld erfüllen?

Das Wohnumfeld muss natürlich alle Anforderungen an gesundes und lebenswertes Leben erfüllen. Vor allem aber muss eine gute Erschließung gesichert sein, so dass insbesondere mit dem ÖPNV die Bewohner schnell und günstig in die Innenstadt kommen und auch ihre sonstigen Ziele anfahren können. Ganz wichtig ist aber auch eine gute Grundversorgung im Quartier; ebenso ist eine Versorgung mit modernen Breitbandanschlüssen heutzutage unverzichtbar.

2. Sicherung bezahlbaren Wohnraums

2.1. Sprechen Sie sich für den Einsatz von Erhaltungssatzungen und dem Erhalt der Zweckentfremdungsverordnung aus?

Der Einsatz von Erhaltungssatzungen ist im Einzelfall zu prüfen unter besonderer Berücksichtigung der Zielgerichtetheit. Die Zweckentfremdungsverordnung wurde ja zwischenzeitlich durch die Stadt Erlangen beschlossen, obwohl es hierfür bis dato praktisch keinen Anwendungsbereich gibt. Gleichwohl wird man diese Satzung nicht wieder zurücknehmen, ohne dass man sich über einen längeren Zeitraum angesehen hat, ob und wenn ja, wie diese wirkt.

2.2. Halten Sie den weiteren Ankauf von Belegungsrechten durch die Stadt für sinnvoll und wenn ja, in welchem Umfang?

Der weitere Ankauf von Belegungsrechten kann sinnvoll sein, muss aber immer im Einzelfall geprüft werden.

2.3. Wie stehen Sie zur Umzugsverpflichtung von AlG II EmpfängerInnen bei zu hoher Miete?

Grundsätzlich ist eine Umzugsverpflichtung bei zu hoher Miete richtig. Im Einzelfall kann es aber natürlich zu unzumutbaren Ergebnissen führen, so dass aus hiesiger Sicht ein Puffer zu schaffen ist bei der Kosten-Nutzen-Abwägung. Hier setzen wir uns für eine gesetzgeberische Verbesserung für sozialverträgliche Ausnahmen ein, was in Erlangen teilweise schon praktiziert wird.

2.4. Wie können Investitionen in Energiesparen und Lärmschutz gefördert werden?

Primär sind die Investitionen in Energiesparen und Lärmschutz durch Bund und Land zu fördern. Ein städtisches Förderungsprogramm für Energiesparen halten wir aber für kaum finanzierbar. Was den Lärmschutz angeht, gilt Gleiches; jedoch versuchen wir hier bereits mit Co-Finanzierungen (beispielsweise Lärmschutz Eltersdorf) den Bund zu motivieren, zusätzliche Lärmschutzeinrichtungen zu schaffen. Denn es macht durchaus Sinn, dass die Gemeinschaft hier einspringt, da sich der Einzelne hier auch nicht selber schützen kann.

2.5. Welche Kontrollen bzw. Sanktionsmaßnahmen könnten Ihrer Meinung nach von städtischer Seite gegen Missbräuche auf dem Wohnungsmarkt (z.B. überhöhte Mieten, Luxussanierungen) erfolgen?

Zunächst einmal ist die Einhaltung von Gesetzen und die entsprechende Sanktionierung Aufgabe der Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden sowie der Gerichte. Aber natürlich sollten Vermieter (Wohnungsbaugesellschaften) immer gewahr sein, dass bei „Auffälligkeiten“ (z. B. überhöhte Mieten, Luxussanierungen) die Stadt an anderen Stellen, wo sie beispielsweise Genehmigungsbehörde ist, wenig Kompromissbereitschaft zeigen wird, bei solchen Firmen.

2.6. Wie wollen Sie der Diskriminierung von MigrantInnen und sozial schwachen Personen auf dem Wohnungsmarkt entgegen wirken?

Es besteht bereits ein Diskriminierungsverbot.

2.7. Über welche wesentlichen Änderungen im Bereich der Wohnungspolitik und der Mietrechte setzen Sie sich auf Bundes- und Landesebene ein?

Gegen höhere Mieten und fehlenden Mietwohnraum in Ballungszentren hilft unserer Meinung nach nur bauen!

2.8. Wie stehen Sie zu dem angestrebten Volksbegehren 6 Jahre Mietstopp in Bayern?

Wir halten das Volkbegehren „6 Jahre Mietenstopp“ für verfassungswidrig; es greift unseres Erachtens unzulässig in die unternehmerische Freiheit sowie die Vertragsfreiheit ein, außerdem ist das Land nicht zuständig, sondern der Bund. 2. Andere Anmerkungen und Forderungen Ihrerseits zur Wohnungspolitik auf kommunaler Ebene Wir halten es für fatal, wenn Wohnungsmangel auf der einen Seite ausgespielt wird gegen Mangel an Gewerbeflächen auf der anderen Seite. In beiden Bereichen muss man aktiv sein und kann beispielsweise nicht den Wohnungsmangel dadurch beheben, dass man Gewerbeflächen einfach zu Wohnflächen umwandelt und umgekehrt. Und wir wünschen uns, dass jeder, der bereits eine Wohnung hat nicht grundsätzlich gegen neue Wohnungen in seinem Umfeld ist, denn mit dem St. Florians-Prinzip schafft man keinen neuen Wohnraum. Allerdings ist nicht jede Nachverdichtung überall und in jeder Größe verträglich: hier den richtigen Mittelweg zu finden, ist Abwägungssache in jedem Einzelfall.

 

Die Antworten der Freien Wähler

 

1. Schaffung von zusätzlichem Wohnraum:

1.1. Ist dieser notwendig und wenn ja, wo kann dieser geschaffen werden?

In Erlangen werden durchschnittlich pro Jahr ca. 600 Wohnungen neu geschaffen. Allein in den Jahren 2010 bis 2015 wuchs die Stadt um 2.803 Einwohner. Trotzdem ist die Nachfrage nach Wohnraum ungebrochen hoch. Es lohnt sich auch mit den Betreibern von Supermärkten und Discountern Kontakt aufzunehmen. Diese sind im Moment durchaus gesprächsbereit, über ihren Märkten Wohnraum entstehen zu lassen. Die Neuausweisung von Wohngebieten sehen wir ökologisch kritisch, wir setzen auf verträgliche Nachverdichtung im Stadtgebiet. In die Stadtentwicklung muss künftig auch das Umland verstärkt einbezogen werden.

1.2. In welchem Verhältnis sollten dabei Geschosswohnung und Eigenheime stehen?

Das ist immer abhängig vom Stadtteil und dem hierfür gültigen Bebauungsplan. Wo Geschosswohnungsbau möglich ist und sich in das Umfeld einfügt, sollte dieser auch bevorzugt umgesetzt werden.

1.3. In welchem Verhältnis sollten Wohneigentum und Mietwohnungen geschaffen werden?

Da verstärkt Mietwohnungen nachgefragt werden, sollte auch hier der Schwerpunkt liegen. Also 60 % Mietwohnungsbau und 40 % Eigentum.

1.4. In welchem Verhältnis sollten öffentlich geförderte Mietwohnungen und frei finanzierte Mietwohnungen geschaffen werden ?

Circa 25 % der Mietwohnungen sollten öffentlich geförderte Wohnungen sein.

1.5. Welche Maßnahmen halten Sie für geeignet, um die Wohnungsnot bei Studierenden, Auszubildenden und jungen Erwachsenen zu bekämpfen?

Wir unterstützen das Projekt „Wohnen für Hilfe“ um die Vermietung von Studentenwohnungen von Privat zu fördern.

1.6. Welche Rolle soll die GeWoBau GmbH spielen?

Mit dem Projekt „Fair Wohnen 2022“ errichtet allein die GeWoBau von 2016–2022 mehr als 1.000 neue Wohnungen im Stadtgebiet und im Umland. Die GEWOBAU hat im Jahr 2018 insgesamt 8.316 eigene Wohnungen bewirtschaftet, von denen 2.631 Wohnungen öffentlich gefördert sind (EOF). Deshalb ist die GeWoBau GmbH ein wichtiger Partner für die Stadt Erlangen.

1.7. Welche besonderen Anforderungen an Wohnraum sollten berücksichtigt werden (z.B. barrierefreie/seniorengerechte Wohnungen, flexible Grundrisse)?

Wir brauchen insgesamt eine flexiblere Wohnraumgestaltung. Er soll generationengerecht genutzt werden können und auch für Senioren und Menschen mit Behinderung geeignet sein. Neue Wohnformen, wie das Mehrgenerationenwohnen möchte ich unterstützen.

1.8. Wie ist Ihre Haltung zu sog. alternativen Bauherrenmodellen?

Durchweg positiv!

1.9. Welche Anforderungen muss das Wohnumfeld erfüllen?

Gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, Einkaufsmöglichkeiten und ärztliche Versorgung in der Nähe, grünes und familienfreundliches Umfeld und Spielmöglichkeiten.

2. Sicherung bezahlbaren Wohnraums

2.1. Sprechen Sie sich für den Einsatz von Erhaltungssatzungen und dem Erhalt der Zweckent fremdungsverordnung aus?

Für die Erhaltungssatzung spreche ich mich aus. Luxussanierungen müssen verhindert werden, damit die Bestands-Mieter*innen in ihren Wohnungen bleiben können. Die Zweckentfremdungsverordnung sehe ich kritisch, da diese Verordnung eher potentielle Vermieter*innen abschreckt und die tatsächliche Anzahl der betroffenen Wohnungen in Erlangen sehr gering ist.

2.2. Halten Sie den weiteren Ankauf von Belegungsrechten durch die Stadt für sinnvoll und wenn ja, in welchem Umfang?

Ja, der Ankauf von Belegungsrechten ist sinnvoll und sollte im Rahmen einer Bedarfsermittlung erfolgen.

2.3. Wie stehen Sie zur Umzugsverpflichtung von Alg II EmpfängerInnen bei zu hoher Miete?

Das gewohnte Wohnumfeld verlassen zu müssen, ist oft belastend. Trotzdem muss hier der Gleichbehandlungsgrundsatz für Alg II EmpfängerInnen beachtet werden. Bei Härtefällen, wenn z. B. die Mieter*innen krank, oder neue Wohnung zu weit von Schule, KITA und/oder Arbeitsstätte entfernt wäre, soll eine Einzelfallprüfung stattfinden.

2.4. Wie können Investitionen in Energiesparen und Lärmschutz gefördert werden?

Durch finanzielle Anreize, in Form von geeigneten Fördermaßnahmen.

2.5. Welche Kontrollen bzw. Sanktionsmaßnahmen könnten Ihrer Meinung nach von städtischer Seite gegen Missbräuche auf dem Wohnungsmarkt (z.B. überhöhte Mieten, Luxussanierungen) erfolgen?

Erlass einer Erhaltungssatzung oder einer Milieuschutzsatzung. Regelmäßiges Erstellen eines zertifizierten Mietspiegels.

2.6. Wie wollen Sie der Diskriminierung von MigrantInnen und sozial schwachen Personen auf dem Wohnungsmarkt entgegen wirken?

Das können wir nur bei Wohnungen der GewoBau direkt beeinflussen. Auf dem freien Markt ist das schwierig. Hier muss mehr informiert werden, z.B. über die Möglichkeit der Direktzahlung der Miete an den Vermieter durch das Jobcenter.

2.7. Über welche wesentlichen Änderungen im Bereich der Wohnungspolitik und der Mietrechte setzen Sie sich auf Bundes- und Landesebene ein?

500.000 Euro Grunderwerbsteuer-Freibetrag für eine Familie mit zwei Kindern

Grunderwerbsteuer für den sozialen Wohnungsbau streichen

Staatlichen Zuschuss für den sozialen Wohnungsbau von 300 auf 750 Euro/m² erhöhen

Baukindergeld in Höhe von 2.000 Euro für die Dauer von 10 Jahren einführen

Höhere Abschreibungsmöglichkeiten im Wohnungsbau schaffen

Mehr Berechtigte für geförderten Wohnraum: Einkommensgrenzen erhöhen

Immobilienverkauf an Nicht-EU-Ausländer nach Schweizer Modell beschränken

Bestandssanierungen in Ortskernen durch hohe Sonderabschreibung fördern

Steuerfreie Entnahme von Bauland aus dem Betriebsvermögen für Landwirte, die Mietwohnraum schaffen

Einheimischenmodelle erhalten und ausbauen

Aufstockungen von Bestandsgebäuden erleichtern Förderung des Lehrlings- und Werkswohnungsbaus

Preistreibende Mietrechtsverschärfungen verhindern

Bessere Verkehrsbedingungen für Pendler

Verstärkter Wohnungsbau auf dem Land, flächensparend

2.8. Wie stehen Sie zu dem angestrebten Volksbegehren 6 Jahre Mietstopp in Bayern?

Das Volksbegehren ist bestimmt gut gemeint, hat aber deutliche Schwächen. Nur rund die Hälfte der Mieter in Bayern wären von der angestrebten Gesetzesänderung betroffen. Außerdem sehen wir die Gefahr, dass die Mieten vorab unverhältnismäßig steigen. Damit wäre nichts gewonnen. Die private Bautätigkeit im Mietwohnungsbau wird hierdurch eher ausgebremst.

3. Andere Anmerkungen und Forderungen Ihrerseits zur Wohnungspolitik auf kommunaler Ebene

Maßnahmen zur Wohnbauförderung

schnellere, vereinfachte Genehmigungsverfahren

Den sozialen Wohnungsbau ausweiten und die GEWOBAU und weitere Genossenschaften hierbei unterstützen

 

Die Antworten der Erlanger Linken

 

1. Schaffung von zusätzlichem Wohnraum:

1.1. Ist dieser notwendig und wenn ja, wo kann dieser geschaffen werden?

Nicht Wohnraum an sich, sondern günstiger zusätzlicher Wohnraum ist erforderlich. Er kann in frei werdenden Gewerbe- und Uniflächen und auf dem „Siemens-Campus“ geschaffen werden. Die Möglichkeiten sind wie generell die Möglichkeit weiteren Flächenwachstums begrenzt, insbesondere seit dem Bürgerentscheid zum Neubaugebiet "West-3". Erlangen soll Nachverdichtung weiter versuchen, aber konsensorientierter als bisher und nicht in den am dichtesten besiedelten Stadtteilen. Überverdichtung muss vermieden werden. Darunter verstehen wir, wenn das Freiflächenangebot in bis zu 500 Meter Abstand zur Wohnung unter 10qm pro Einwohner sinkt. Siehe die unverbindlichen Festlegungen im städtischen Konzept "Grün in Erlangen 2018". Die Erlanger Wohnungsnot ist nicht allein durch Wohnungsbau zu lösen. Sie ist auch eine Folge der unausgeglichenen Landesentwicklung, die auf Kosten benachteiligter Regionen wie Oberfranken Erlangen fast mehr Arbeitsplätze als EinwohnerInnen verschafft hat. Über 60.000 in Erlangen Arbeitende finden in Erlangen keine Wohnung und pendeln daher. Die Ansiedlung weiterer Gewerbe und Universitätseinrichtungen muss bis auf Weiteres eingestellt werden.

1.2. In welchem Verhältnis sollten dabei Geschosswohnung und Eigenheime stehen?

Es sollen großzügige Geschosswohnungen gebaut werden, Schluss mit den Schuhschachtelreihenhäusern, das ist flächenverschwendende „Käfighaltung“ zum Wucherpreis.

1.3. In welchem Verhältnis sollten Wohneigentum und Mietwohnungen geschaffen werden?

Wohnungseigentum wollen wir nur in genossenschaftlicher Form, auch mit kleinen neu gegründeten Genossenschaften.

1.4. In welchem Verhältnis sollten öffentlich geförderte Mietwohnungen und frei finanzierte Mietwohnungen geschaffen werden?

70% öffentlich geförderte Mietwohnungen, statt nur 30%, wie bisher. Ausschließlich durch gemeinnützige oder kommunale Träger, um die Preise dauerhaft niedrig zu halten. Bei der Belegung ist stärker auf soziale Mischung zu achten, also wieder mehr Berechtigte mit normalem Einkommen berücksichtigen.

1.5. Welche Maßnahmen halten Sie für geeignet, um die Wohnungsnot bei Studierenden, Auszubildenden und jungen Erwachsenen zu bekämpfen?

Der Freistaat muss sich weit stärker im studentischen Wohnungsbau und bei Wohnungen für Uni-Angestellte engagieren.

1.6. Welche Rolle soll die GeWoBau GmbH spielen?

Den günstigen Wohnungsbestand behutsam modernisieren, ohne die Preise dadurch weiter nach oben zu treiben. Keine Wohnungen mehr abreißen. Neue Wohnungen bauen und Belegungsrechte verkaufen an Stadt, Uni (Freistaat) und Siemens. Als non-profit-Bauträger und Verpächter für interessierte Kleingenossenschaften auftreten. Die GeWoBau soll nicht mehr als die "Kostenmiete" verlangen. Mietermitbestimmung ausweiten. Die GeWobau ist ein wichtiges Instrument der Wohnungspolitik und muss vollständig in städtischer Hand bleiben.

1.7. Welche besonderen Anforderungen an Wohnraum sollten berücksichtigt werden (z.B. barrierefreie/seniorengerechte Wohnungen, flexible Grundrisse)?

Zusätzlich zum bereits Genannten: Guter Lärmschutz auch zwischen den Wohnungen, Angebot von Mietergärten, keine allergieauslösenden oder sonst ungesunden Materialien verwenden. Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche.

1.8. Wie ist Ihre Haltung zu sog. alternativen Bauherrenmodellen?

Grundsätzlich positiv, am liebsten aber in genossenschaftlicher Rechtsform

1.9. Welche Anforderungen muss das Wohnumfeld erfüllen?

Nahversorgung (Lebensmittel, etc), Plätze, auch denen sich Nachbarn treffen können, Spielplätze, Jugendtreffs. Urbanität, keine Schlafstädte, gesunde Mischung auch mit kleinem Gewerbe und Kultur, Kneipen, etc. Verkehrsberuhigung, Vergünstigungen für Verzicht auf ein Auto.

2. Sicherung bezahlbaren Wohnraums

2.1. Sprechen Sie sich für den Einsatz von Erhaltungssatzungen und dem Erhalt der Zweckentfremdungsverordnung aus?

Ja. Unser Antrag "flächendeckende Erhaltungssatzungen", sowie ein weiterer, der neue Stellen für die aktive Umsetzung der bestehenden Erhaltungssatzungen schaffen sollte ist leider an der Stadtratsmehrheit gescheitert. Leerstand und Umwandlung von Wohnungen muss unterbunden werden. Im Juli 2019 hat - wesentlich auf unseren Antrag hin - der Planungsausschuss des Stadtrats beschlossen, die Zweckentfremdung von Wohnraum wieder zu verbieten, bisher ist aber dem Stadtrat keine Satzung vorgelegt worden. Das muss schneller gehen, Nürnberg hat es auch geschafft !

2.2. Halten Sie den weiteren Ankauf von Belegungsrechten durch die Stadt für sinnvoll und wenn ja, in welchem Umfang?

Ja, wobei vor Allem von öffentlichen oder genossenschaftlichen Anbietern gekauft werden soll.

2.3. Wie stehen Sie zur Umzugsverpflichtung von Alg II EmpfängerInnen bei zu hoher Miete?

Wir lehnen die Umzugsverpflichtung ab.

2.4. Wie können Investitionen in Energiesparen und Lärmschutz gefördert werden?

Die Stadt könnte Zuschüsse gehen, unter der Bedingung, dass die geförderten Maßnahmen nicht zu einer Erhöhung der Warmmiete führen. Lärm muss an der Quelle bekämpft werden, z.B. durch nachts Tempo 60 auf dem „Frankenschnellweg“ (A73).

2.5. Welche Kontrollen bzw. Sanktionsmaßnahmen könnten Ihrer Meinung nach von städtischer Seite gegen Missbräuche auf dem Wohnungsmarkt (z.B. überhöhte Mieten, Luxussanierungen) erfolgen?

Die Stadt soll die Selbstorganisation der Mieterinnen z.B. durch Räume und Schulungsangebote für Aktive (z.B. Mietrecht, Stadtplanung) fördern. Mietervereine können bei der Gegenwehr eine wichtige Rolle spielen. Die Stadt soll die wenigen rechtlichen Mittel, die sie hat, entschlossen ausschöpfen. Bevor Mieter auf die Straße gesetzt werden, soll auch die Beschlagnahme der Wohnung und Zuweisung an die bisherigen Mieter endlich genutzt werden. Gegen Luxussanierungen und „Aufwertung“ (Gentrifizierung) sollen u.a. Erhaltungssatzungen und Vorkaufsrechte eingesetzt werden, mehr unter http://erlanger-linke.de/MietwahnsinnStoppen.shtml.

2.6. Wie wollen Sie der Diskriminierung von MigrantInnen und sozial schwachen Personen auf dem Wohnungsmarkt entgegen wirken?

Erst einmal: Sozial schwach sind nicht die Armen, sondern ein Wirtschaftssystem, und seine Profiteure, die an der Armut verdienen. Zur Frage: Bei der Gewobau und dem Einsatz von Belegungsrechten durch Quoten. Durch Beratungsangebote zum rechtlichen Vorgehen gegen Diskriminierung. Durch unbürokratische und kostenlose MieterInnenberatung.

2.7.Für welche wesentlichen Änderungen im Bereich Wohnungspolitik und Mieterrechte setzen Sie sich auf Bundes- und Landesebene ein?

Wiedereinführung eines preislimitierten Vorkaufsrechtes Die Gemeinden sollen auch gegen den Willen des Eigentümers Wohnungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete anmieten können, die mehr als drei Monate leer stehen. Es muss für Gemeinden einfacher werden, Milieuschutzsatzungen aufzustellen. Es muss in diesen Gebieten möglich sein, jegliche Modernisierung zu verbieten. Sie müssen dort auch Aufteilung in Eigentumswohnungen verbieten können, ohne auf Mithilfe des Bundeslandes angewiesen zu sein . Abschaffung der Modernisierungsumlage! Durch die Modernisierung wird die Wohnung im Mietspiegel besser eingeordnet - der Vermieter hat - unter Beachtung von Kappungsgrenzen - dann die Möglichkeit zu Mieterhöhung. Das muss reichen. Unwirtschaftliche Modernisierung darf Miete nicht erhöhen. Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit auch für Gesellschaften, die Wohnungen bauen, und nicht nur vermieten. Wiedereinführung der Kostenmiete für die Gemeinnützigen. Massive Förderung des Baus günstiger Wohnungen bei dauerhafter "Kostenmiete" durch gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften - statt missglückter Wohnungsbau-Fördermodelle. Die ortsübliche Miete und Mietspiegel müssen den gesamten Bestand einschließlich Altverträgen berücksichtigen. Mieterhöhungen nur noch bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Vergleichswohnungen dürfen nicht im Eigentum des Vermieters oder im gleichen Gebäude sein. Als Mietwucher soll bereits jede Überschreitung der ortsüblichen Miete von mehr als 10% gelten, ohne dass "Ausnutzen einer Notlage" nachgewiesen werden muss. Mietwucher muss von den Behörden aktiv ermittelt und verfolgt werden. Die amtliche Feststellung eines Mietwuchers soll automatisch zu einer Senkung der Miete um 25% führen. Voller Mieterschutz für Wohngemeinschaften. Eigenbedarfskündigungen verbieten, wenn bei Kauf des Wohnraums der in der Kündigung angegebene Eigenbedarf bereits besteht oder absehbar ist. Beweislast trägt der Vermieter. Effektive Strafverfolgung von Vermietern, die mit erlogenem Eigenbedarf kündigen. Abschaffung des Makler-“Berufes“, Wohnungsvermittlung ausschließlich und kostenlos durch die Gemeinden. Die Gemeinde muss bei drohender Obdachlosigkeit Räumungen für bis zu einem Jahr verbieten können. Ist der Kündigungsgrund in dieser Zeit weggefallen, gilt der gekündigte Mietvertrag weiter.

2.8. Wie stehen Sie zu dem angestrebten Volksbegehren 6 Jahre Mietstopp in Bayern?

Wir sammeln Unterschriften dafür, auf Landesebene ist die uns nahestehende Partei Die.Linke Mitorganisator. In Berlin hat bereits die Ankündigung eines solchen Gesetzes den Aktienkurs des Miethais "Deutsche Wohnen" um 30% abstürzen lassen: Eine teilweise Umsetzung des Art. 161 der Bayerischen Verfassung: "Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen."

3. Andere Anmerkungen und Forderungen Ihrerseits zur Wohnungspolitik auf kommunaler Ebene Wegen Klimanotstand:

Kaltluftschneisen von Bebauung freihalten, Bauherren zum ökologischen Bauen verpflichten. Dies trägt zu einem besseren Stadt- & Wohnklima für alle bei, ist aktiver Klima/Umweltschutz für nachfolgende Generationen.